Was steht dem Geschädigten zu?
Was steht Ihnen bei einem schuldlosen Unfall alles zu? –§249BGB–
- Grundsätzlich ein Schadensgutachten.
- daraus ergibt sich:
- bei Reparaturwürdigkeit des Schadens
- Erstattung des Schadens, daraus resultierend:
- mögliche merkantile Wertminderung – möglicher Wertvorteilsausgleich
- Reparaturdauer- bzw. Ausfallkosten, eventuell ein Mietfahrzeug – so hier diese effektiv anfallen –
- bei wirtschaftlichem oder technischen Totalschaden:
- Wiederbeschaffungswert minus möglichem Restwert
- Wiederbeschaffungszeit einschließlich eventueller Standzeiten bei zerstörter Betriebs- und Verkehrssicherheit – so hier diese effektiv anfallen –
- mögliche Erstattung der Ab- und Anmeldekosten ggfls. bei Behörden – so hier diese effektiv anfallen –
- mögliche Inspektionskosten bei einem Ersatzfahrzeug – so hier diese effektiv anfallen –
- mögliche Tankinhaltkosten bei Vergabe des Wracks und effektivem Ausfall – so hier diese effektiv anfallen –