Schadensgutachten


Sie sollten uns auch bei augenscheinlich geringen Schäden umgehend kontaktieren.

Stellen Sie sich einmal vor Ihrem geistigen Auge einen Wolkenkratzer in Berlin vor. Sehen Sie den gesamten Aufbau? Könnten Sie den gesamten Schaden an Ihrem Fahrzeug einschätzen?

Wissen Sie,  dass bei einer oberflächlichen Begutachtung vorerst bis zu 80% des Schadens verloren gehen können und somit nicht erstattet werden?

Jeder kann seinen Gutachter frei wählen!


1. Sie bestimmen, wer Ihren Schaden begutachtet

Das ist Gesetz! Ein Unfall ist schnell passiert. Doch die Technik in Fahrzeugen wird immer komplexer. Selbst ein vermeintlich geringer Schaden kann schnell zu einem erheblichen Kostenfaktor und natürlich einer damit einhergehenden Wertminderung führen, welche Sie (siehe die herrschende Rechtsprechung) insgesamt fiktiv abrechnen können.

Durch die aufwendige Verarbeitung moderner Autos wird aus einem vermeintlichen Bagatellschaden schnell eine Schadenssumme im vierstelligen Bereich. Da das für den Laien aber kaum einzuschätzen ist, sollten Sie uns bereits unmittelbar nach dem Unfall kontaktieren.

Auch ein alter Wagen mit geringem Wert kann und sollte sogar begutachtet werden. Auch hier sind Schäden reparabel oder auszahlbar.

2. Wir nehmen den Schaden unverzüglich auf

Sollte der Unfallverursacher seine hundertprozentige Schadeneinstandspflicht zu einem späteren Zeitpunkt abstreiten, hilft Ihnen die Erstellung des Gutachtens bei einer späteren Beweisführung, da Kfz-Schadensgutachten gerichtlich verwertbar sind.


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