Fiktive Abrechnung


Der in § 249 BGB vorgetragenen Inhalt bedeutet hier angewandt, dass ein am Fahrzeug zugefügter Schaden auch in Form von Geldleistung entschädigt werden kann. Hier ist zuerst nur der Nettobetrag zu erstatten (§249BGB).

Rechtsbeistehende Personen sind um Rat zu bitten.

Sollten bei einem Kauf von Ersatzteilen die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen werden können, so ist diese erstattungsfähig.

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