Was steht Ihnen bei einem schuldlosen Unfall alles zu?*

* laut §249BGB


  • Grundsätzlich ein Schadensgutachten.
  • daraus ergibt sich: 
  • bei Reparaturwürdigkeit des Schadens
  1. Erstattung des Schadens, daraus resultierend:
  2. mögliche merkantile Wertminderung – möglicher Wertvorteilsausgleich 
  3. Reparaturdauer-  bzw. Ausfallkosten, eventuell ein Mietfahrzeug – so hier diese effektiv anfallen –
  • bei wirtschaftlichem oder technischen Totalschaden:
  1. Wiederbeschaffungswert minus möglichem Restwert
  2. Wiederbeschaffungszeit einschließlich eventueller Standzeiten bei zerstörter Betriebs- und Verkehrssicherheit – so hier diese effektiv anfallen.
  3. Mögliche Erstattung der Ab- und Anmeldekosten ggfls. bei Behörden – so hier diese effektiv anfallen.
  4. Umbaukosten von Einbauteilen, Firmenschriften oder Vergleichbares oder Aggregaten, falls diese im Ersatzfahrzeug nicht gleichwertig vorhanden sind.
  5. Mögliche Inspektionskosten bei einem Ersatzfahrzeug – so hier diese effektiv anfallen, auf das auch eine technische Gleichstellung gegeben ist.
  6. Mögliche Tankinhaltkosten bei Vergabe des Wracks und effektivem Ausfall – so hier diese effektiv anfallen.

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