Wertgutachten
Es gibt Situationen im Leben, bei denen niemand sofort an einen Kfz-Gutachter denkt. Zum Beispiel, wenn jemand durch Arbeitslosigkeit ins Bürgergeld (vor kurzem noch Hartz IV) rutscht. Hat der- oder diejenige aber ein Fahrzeug angemeldet, stellen die Behörden die Frage nach dem Wert. Dazu wird jedoch kein Schadensgutachten erstellt, auch das Oldtimer-Gutachten unterscheidet sich maßgeblich. Vielmehr gibt es Situationen, in denen Sie von Ihrem Kfz-Sachverständigen ein neutrales und objektives Wertgutachten benötigen. Selbstverständlich erstellen wir als zertifiziertes und geprüftes Sachverständigenbüro auch diese Wertgutachten für Sie.
Für welche Anlässe Sie ein Wertgutachten benötigen
Dabei werden Wertgutachten nicht nur benötigt, wenn es ums Bürgergeld gehen soll.
Die Möglichkeiten, wann immer Sie ein Wertgutachten benötigen können, sind vielfältig:
- bei der Beantragung von Bürgergeld (ehemals Hartz IV)
- bei der Antragstellung zur unternehmerischen Insolvenz im Finanzamt
- bei Erbschaftsangelegenheiten
- beim Autokauf oder Verkauf
- bei der Rückgabe von Fahrzeugen bei Beendigung eines Leasingvertrages
- bei der Bankfinanzierung von Gebrauchtwagen
- bei Wertermittlungen des Fahrzeugs bei Auslandsreisen für das Carnet de Passage
Die Situationen, in denen Sie ein Wertgutachten benötigen können, sind also sehr breit gefächert.
Stets geht es dabei vornehmlich darum, den Wert Ihres Fahrzeugs objektiv und neutral durch einen geeigneten und sachverständigen Dritten beurteilen zu lassen, damit dieses Wertgutachten Gewicht hat.
Neben der von Behörden geforderten Offenlegung von finanziellen Hintergründen ist das Wertgutachten in allen anderen Situationen vor allem ausgesprochen hilfreich für Sie.
Ein Wertgutachten kann Ihre jeweilige Situation deutlich verbessern
Wollen Sie ein Fahrzeug verkaufen und können Kaufinteressen ein eben erst durchgeführtes Wertgutachten vorlegen, ist das natürlich ein gutes Argument, den von Ihnen geforderten Kaufpreis zu erzielen.
Andererseits können Sie anhand des Wertgutachtens aber auch eine Vorstellung erlangen, wie viel Ihr Fahrzeug überhaupt noch wert ist. Andernfalls verkaufen Sie es vielleicht zu günstig.
Bei der Erbschaft werden Wertgegenstände und Objekte von den Finanzämtern oft geschätzt. Es ist durchaus im Bereich des Möglichen, dass der reale Wert eines Fahrzeugs deutlich unter dem festgestellten Wert durch das Finanzamt liegt. In dieser Situation hilft Ihnen das Wertgutachten also Steuern zu sparen.
Aber selbst, wenn Sie es bei einer Firmeninsolvenz oder zur Beantragung von Bürgergeld benötigen, muss ein Wertgutachten nicht mit einem Nachteil für Sie verbunden sein.
Vielmehr können Sie den jeweiligen Beamten so schlagkräftig beweisen, dass der Wert Ihres Fahrzeugs vielleicht gar nicht so hoch ist, wie von den Behörden angenommen.
Rechtssicherheit durch ein Wertgutachten erlangen
Beim Carnet de Passage wiederum hilft es, Sie im Ausland vor Problemen zu bewahren. Viele Fahrzeuge werden über Automobilclubs mit diesem internationalen Dokument ausgestattet.
In den Ländern, wo es anerkannt ist, können Sie dann unproblematisch mit dem Fahrzeug einreisen, ohne irgendwelche Einfuhrzölle oder Steuern hinterlegen zu müssen.
Verunfallt ein Fahrzeug zum Totalschaden und verbleibt im Land oder wird gar gestohlen, werden diese Kosten über das Carnet de Passage gedeckt.
Kommt es dabei nun zu Missverständnissen mit dem auszustellenden Club in Bezug auf den Wert, sind Sie mit dem Gutachten auch rechtlich jederzeit auf der sicheren Seite.
Diese Faktoren werden bei der Wertermittlung berücksichtigt
Beim Wertgutachten werden unterschiedliche Faktoren berücksichtigt und fließen in die Wertberechnung ein:
Dazu gehören zunächst einmal Hersteller, Modell, das Alter des Fahrzeugs und dessen Laufleistung, Ausstattungsmerkmale und wertverändernde Maßnahmen wie Sportumbauten, nachträglich installierte Systeme (vom Sportauspuff bis zum Multimedia-Equipment).
Selbstverständlich werden auch Vorschäden wie Unfälle, aber auch anstehende Reparaturen berücksichtigt.
Basierend auf diesen Daten wird dann ein konkretes Gutachten individuell für Ihr Fahrzeug erstellt.
Bei Oldtimern und Youngtimern benötigen Sie ein anderes Gutachten
Ausgenommen von diesem Wertgutachten sind Youngtimer- und Oldtimer-Gutachten. Das sind wiederum spezielle Wertgutachten, die die besonderen Umstände eines Klassikers beurteilen. Die Maßstäbe für reine Gebrauchsfahrzeuge können hier natürlich keine Anwendung finden.
Wir führen das von Ihnen benötigte Gutachten im gesamten Stadtgebiet von Berlin für Sie durch. Selbstverständlich kommen wir auch in die Randbezirke Brandenburgs rund um Berlin. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt, wo Ihr Fahrzeug steht, aber ebenso zu Ihrer Arbeitsstelle.
Auf der anderen Seite sind Sie ebenso jederzeit in unserem Berliner Kfz-Sachverständigenbüro herzlich willkommen, um alle Daten zu dem Gutachten aufzunehmen und die entsprechenden Fotos zu erstellen. Sie können Ihren Termin kurzfristig mit uns vereinbaren, rufen Sie uns dazu einfach in unserem Büro in Berlin-Reinickendorf an oder schicken Sie uns eine E-Mail an unser Berliner Gutachterbüro.
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